+ + + + Die Entwicklungsbegleiter-in [Impulsfragmente zur Ich-Inhärenz in die Akashachronik (Soziale Plastik) für das Ich der poetologischen Evidenz] + + + +
BRD-Terror gegen Zwölf- Stämme-Christen

Die Glaubensgemeinschaft der Zwölf-Stämme-Christen im ehemaligen Deutschland fragt sich in einer Pressemitteilung vom 01/07/15, ob das Verhalten der Verantwortlichen für den blasphemischen “Kinderentzug” nicht den Tatbestand des Völkermordes erfüllt. Was war geschehen? Nach der wohl behördlicherseits euphemistisch bezeichneten “Herausnahme” der Kinder aus der familiären Umgebung, dauerte es ganze 18 Monate, bis es zu den psychologischen Untersuchungen kam, obwohl das Gericht dazu sofort berechtigt war, auch gegen den Willen der Eltern. Inwischen waren die Kinder “traumatisiert durch die Trennung von ihren Eltern und der beständigen Anstrengung sie von allem Vertrauten zu entfremden”. Auch deshalb legte die diskriminierte Kulturgruppe eine Beschwerde beim OLG in München ein. Im April 2015 macht dieses klar, daß es im obigen Fall zu ‘bedenklichen’ und ‘problematischen’ Verfahrensverzögerungen durch die Richter-innen gekommen war. Den Zwölf-Stämme-Christen will es nicht einleuchten, daß ein Gutachten, das unter diesen Umständen erstellt wird, zur Rechtfertigung der Familien zerstörenden Amtshandlung herhalten darf. Auch wären zur Zeit des bizarren Vorgehens gegen eine arbeitsame, friedliche und der Übergangsregierung in keiner Weise zur Last fallenden religiösen Gemeinschaft keine körperlichen Schäden bei den Kindern festgestellt worden. Selbst in dem Jahr zuvor, 2012, konnten Ärzte keine krankhaften Anzeichen an Körper und Seele der Minderjährigen finden. Nun hat ein betroffenes Ehepaar einen Befangenheitsantrag gegen das zuständige Familiengericht in Nördlingen gestellt. Er wurde abgelehnt, was zu einer erneuten Beschwerde beim OLG München führen wird. Der Direktor des Infrage kommenden Amtsgerichtes Nördlingen, Helmut Beyschlag, soll in der Ablehnung entgegen den Aussagen im vorher gefällten Urteil des OLG wiederholt von Verzögerungen gesprochen haben, die allein die Eltern herbeigeführt hätten. Am Schluß der Pressemitteilung weisen die Kulturschaffenden noch auf folgenden Sachverhalt hin, um zu erklären, warum den Erziehungsberechtigten die Kinder im Alter bis 17 Jahre weggenommen wurden, das “Sorgerecht kollektiv” verloren ging, “nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft, ohne individuelle Beweisaufnahme” und eine Rückgabe möglich ist, wenn die Eltern der selbst gewählten Lebensidee entsagen: Im § 6 des Völkerstrafgesetzbuches kann nachgelesen werden, daß die dort aufgeführten Maßnahmen, wenn sie umgesetzt werden, einem Genozid entsprechen. Auch der Überfall auf diese Erkenntnisgemeinschaft und die Folter und Versklavung nicht nur der transzendenten Entelechien im Kindesalter, sondern auch der Eltern, ist eine nicht hinnehmbare Hybris, die eklatant der vom Militärgrundgesetz geforderten Religionsfreiheit widerspricht. Nieder mit dem naturwirklichen BRD-Regime! Für die Kunstwahrheit der absoluten Zwecke an sich! Wählen Sie die Partei für Kulturgerechtigkeit, die Partei für Ästhetisierung, “Die Goetheanisten”, damit die Macht das kulturrevolutionäre Subjekt der geistig absolut freien Individualität in ihrer Totalexistenz wahrnimmt. Wenn Sie zur “Gemeinschaft in Klosterzimmern” Kontakt aufbauen wollen, hier die dazu notwendigen Daten: 86738 Deiningen, Tel.: +49-(0)9081/2901062, www.twelvetribes.org.

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