+ + + + Die Entwicklungsbegleiter-in [Impulsfragmente zur Ich-Inhärenz in die Akashachronik (Soziale Plastik) für das Ich der poetologischen Evidenz] + + + +
Das Recht des Kindes auf Vater und Mutter

Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, ist es wahr, daß sie ein Befürworter des generellen Adoptionsrechtes für homosexuelle Paare sind? Die kommunale, transzendentale Wählergruppe GAIA versteht sich als Sprachorgan der politischen Minderheiten in Deutschland. Viele Kulturgruppen werden in Deutschland zurzeit um ihr Recht auf eine schöpfungsgemäße Entwicklung betrogen. Dies geschieht durch eine einseitige, extremistische Auslegung des Grundgesetzes mit Blickrichtung auf die Lobbygruppen, die zu einer Macht gelangt sind, welche der freiheitlich – demokratischen Grundordung abträglich ist. Wer die Verfassung nicht ganzheitlich liest, macht sich schuldig. Wer die im Gesamtaufbau der Basis aller demokratischen Regelungen zu findenden Schranken niederreisst, spricht Unrecht gegenüber denen, die ebenfalls genau dort als zu schützende Wesen aufgeführt werden: hier die Kinder, denen man ihr Recht auf Vater und Mutter nimmt. Das von Ihnen am letzen Montag angeführte Gleichheitsgebot in Artikel 3 findet dort seine Grenze, wo die freie Entfaltung der Persönlichkeit anderer Menschen behindert wird. Im Artikel 2 der Festlegungen zur Garantie einer friedvollen Gemeinschaft wird dem Kind das versprochen. Sie sehen also, daß schon die nachrangige Behandlung des Gleichheitsgebotes zu denken geben sollte. Das oberste Prinzip aber ist die Menschenwürde, die im Artikel 1 behandelt wird.

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